Dieses Blog durchsuchen

Montag, 18. September 2017

Früher in Rente ohne Abzüge durch Ausgleichzahlung/en (Teil 2 )

Längerfristige Planung zahlt sich aus



Will er im Jahr 2018 mit 63 Jahren in Rente gehen und keinen Abschlag hinnehmen, müsste er einen Ausgleichsbeitrag in Höhe von rund 49.542 Euro bei der Rentenversicherung einzahlen. Es empfiehlt sich, aus steuerlichen Gründen den Betrag nicht auf einmal zu zahlen. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung können zwar als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden – allerdings nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Im laufenden Jahr akzeptieren die Finanzämter Beiträge bis maximal 22.767 Euro je Person. Davon werden 82 Prozent als Sonderausgaben berücksichtigt. Dabei zahlt sich eine längerfristige Planung aus. Wer von dem 55. Lebensjahr an und künftig schon vom 50. Lebensjahr an regelmäßig Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung überweist, kann jährlich Überschaubare Beiträge einzahlen und zudem das Finanzamt stärker an den Einzahlungen beteiligen. Bei der Berechnung müssen Betroffene schließlich beachten, dass neben der Sonderzahlung auch die Rentenversicherungsbeiträge aus der laufenden Beschäftigung auf den steuerlich absetzbaren Höchstbetrag einzahlen. Dazu erneut ein Beispiel: Ein Alleinstehender mit einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro kann im laufenden Jahr noch 11.574 Euro in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine Rürup-Rente steuermindernd einzahlen. Wäre er verheiratet und würde die Partnerin selbst keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder eine Rürup-Rente einzahlen, könnte er das Finanzamt an 34.314 Euro beteiligen (siehe vorherige Tabelle). Im Alter müssen die Auszahlungen jedoch versteuert werden. Arbeitnehmer, die sich im laufenden Jahr zur Ruhe setzen, müssen 72 Prozent ihrer gesetzlichen Rente steuerlich veranschlagen. Der Prozentsatz steigt von Rentnerjahrgang zu Rentnerjahrgang. Wer sich im Jahr 2040 oder später zur Ruhe setzt, muss seine komplette gesetzliche Rente versteuern.


Beitragsaufwand kann bei sich ändernden Berechnungsgrößen steigen





So praktisch und steuersparend eine langfristige Planung ist: Wird die Zahlung auf mehrere Jahre verteilt, berechnet die Rentenversicherung den maximal noch zu zahlenden Betrag zum Ausgleich der Rentenabschläge bei jeder weiteren Zahlung neu. Bedacht werden sollte dabei, dass bei sich bei ändernden Berechnungsgrößen der Beitragsaufwand für den Ausgleich von Rentenabschlägen auch steigen kann. Der Mann in unserem Beispiel könnte nach den Berechnungen von Rechtsanwalt Wagner über drei Jahre hinweg zum Beispiel jeweils eine Rate von 16.514 Euro einzahlen. Da er verheiratet ist und den Freibetrag seiner Gattin mit nutzen kann, kann er die zusätzlichen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Wichtig ist, dass sämtliche Zahlungen getätigt sind, bevor er 65 Jahre und neun Monate alt wird, also die Regelaltersgrenze erreicht.


Angleichung der Renten kommt Ostdeutschen entgegen





Besonders lukrativ könnte die Möglichkeit der Ausgleichszahlung für Ostdeutsche werden  und zwar dann, wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles die Renten in Ostdeutschland bis zum Jahr 2020 tatsächlich dem westlichen Niveau angleichen wird. Aktuell müssen Ostdeutsche, die ihren frühzeitigen Renteneintritt mit Ausgleichszahlungen finanziell kompensieren wollen, je Entgeltpunkt-Ost weniger an die Rentenversicherung überweisen als Westdeutsche. Von 2020 an sollen nach den Plänen der Regierung aus den Ost- jedoch West-Entgeltpunkte werden. So können Ost-Versicherte, die rechtzeitig von der Möglichkeit Gebrauch machen, zu einem Ausgabekurs von 87,12 Prozent (2016) eine von 2020 an gleich hohe Leistung wie im Westen möglich erwerben. Ein höherer Gewinn ließe sich derzeit kaum irgendwo erzielen, lautet daher sein Fazit. Allerdings bleibt den Betroffenen wenig Zeit zum Handeln. Sollte die Regierung die Flexi-Rente und die geplante Angleichung der Ost- an die West-Renten verabschieden, gilt es, zügig zu handeln. Schon mit der ersten Stufe der Angleichung 2018 wird der Ost-Vorteil ungefähr halbiert. Angesichts der niedrigen Zinsen rechnen sich aktuell freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rente sowohl in West- als auch in Ostdeutschland. Ein Vergleich der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Rürup-Rente bietet sich an, weil Einzahlungen in jungen Jahren und Auszahlungen im Alter steuerlich ähnlich behandelt werden.


Vor der Einzahlung zum Arzt gehen

Die Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rente schneiden  aktuell selbst dann noch günstiger ab, wenn der Betroffene gesetzlich krankenversichert ist und seine gesetzliche Rente um Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 Prozent gemindert wird. Die Auszahlungen aus der gesetzlichen Rente liegen selbst nach Abzug des Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrags noch über der Rürup Rente. Privilegiert sind ohnehin privat Krankenversicherte. Denn sie erhalten sogar noch einen Zuschuss von 7,3 Prozent ihrer Bruttorente. Wer nun mit 55 oder künftig 50 Jahren einen vorzeitigen Ruhestand plant und Ausgleichszahlungen an die Rentenversicherung überweist, ist nicht verpflichtet, sich tatsächlich früher zur Ruhe zu setzen. Entscheiden sich Betroffene, doch lieber bis zum offiziellen Ruhestand jeden Morgen zur Arbeit zu fahren, können sie sich dann im Alter über eine höhere Rente freuen. Versicherte, die trotz erfolgter Zahlung von Beträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen nicht vorzeitig in Rente gehen, erhalten eine um die gezahlten Beiträge erhöhte Rente. Auch die Witwer- beziehungsweise Witwenrente fällt entsprechend höher aus.Nun muss der Mann in unserem Beispiel jedoch hoffen, noch möglichst viele Geburtstage zu feiern. Denn eine Leibrente rechnet sich unter dem Strich nur dann, wenn man auch ein gesegnetes Alter erreicht. Der Versicherte muss mindestens 83 Jahre alt werden, damit sich die Einzahlung lohnt. Also empfiehlt es sich, vor der Einzahlung zum Arzt zu gehen, einen Check-up zu machen oder einfach einen Blick auf das erreichte Alter der Ahnen zu werfen. Das garantiert zwar auch kein langes Leben, gibt aber immerhin doch einige Anhaltspunkte.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen